SCHULGELDTARIFE
Schuljahr 2024/25 (Für das Schuljahr 2025/26 bitte evtl. Aktualisierungen beachten!)
Diese Beträge sind Halbjahresbeträge und werden 2x pro Schuljahr (März und Oktober) mittels Erlagschein von der Marktgemeinde Neudörfl, bzw. der Zentralmusikschule Mattersburg eingefordert.
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Die Entscheidung darüber fällt der jeweilige Lehrer in Absprache mit dem (der) SchülerIn oder deren Erziehungsberechtigten.
Auf Wunsch bieten wir auch Gruppenunterricht (ab 3 Schüler) zu 50 Minuten an.
Der Unterricht findet regelmäßig einmal pro Woche statt - in Ferien oder an Feiertagen entfällt der Unterricht.
Für einkommensschwache Eltern besteht die Möglichkeit, beim Land Burgenland um Musikschulförderung anzusuchen. Im Falle einer Genehmigung bezahlen Sie den ermäßigten Betrag.
Im Einzelunterricht sind Stundeneinheiten zu 25 Minuten üblich, bei begabten und bereits fortgeschritteneren Schülern ist aber auch ein Einzelunterricht zu 37,5 oder 50 Minuten möglich.
Die Entscheidung darüber fällt der jeweilige Lehrer in Absprache mit dem (der) SchülerIn oder deren Erziehungsberechtigten.
Auf Wunsch bieten wir auch Gruppenunterricht (ab 3 Schüler) zu 50 Minuten an.
Der Unterricht findet regelmäßig einmal pro Woche statt - in Ferien oder an Feiertagen entfällt der Unterricht.
Für einkommensschwache Eltern besteht die Möglichkeit, beim Land Burgenland um Musikschulförderung anzusuchen. Im Falle einer Genehmigung bezahlen Sie den ermäßigten Betrag.
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Weitere Informationen zum Schulgeld
Ermäßigung:
Ermäßigung:
Lernt ein Kind 2 oder mehrere Instrumente an unserer Schule, wird ein Ermäßigungsbeitrag vom Grundtarif abgezogen.
Übere nähere Details informiert Sie die Musikschule, bzw. die Marktgemeinde Neudörfl.