Schulordnung

Die Musikschulleitung, sowie die Lehrkräfte der Musikschule Neudörfl bedanken sich herzlich für das durch die Anmeldung entgegengebrachte Vertrauen in unsere Musikschule!

Nachfolgend werden Ihnen die Unterrichtsbestimmungen unserer Schule zur Kenntnis gebracht:
  • Eine Anmeldung erfolgt jeweils für ein ganzes Schuljahr, ein Austreten aus dem Musikschulunterricht ist nur am Ende eines Schuljahres möglich. In begründeten Ausnahmefällen (Übersiedelung, längerfristige Krankheit oder z.B. Verletzungen, die das Spielen eines Instrumentes plötzlich unmöglich machen) ist eine Abmeldung vor Schulschluss im Einvernehmen mit dem Schulleiter, bzw. der Marktgemeinde Neudörfl möglich.
  • Die Höhe des Schulgeldes der Musikschule Neudörfl geht in jedem Schuljahr konform mit dem Burgenländischen Musikschulwerk, das aufgrund § 3 des Burgenländischen Musikschulförderungsgesetzes 1993 verpflichtet ist, die Höhe des Schulgeldes so festzusetzen, dass damit 25 % der Personalkosten abgedeckt werden können. Es sind daher entsprechend der Budgetentwicklung jährliche Anpassungen vorzunehmen.
  • Für Kinder, die mehrere Hauptfächer belegen, ist das Schulgeld ermäßigt.
  • Für Kinder, die ein Hauptfach belegen und zusätzlich die Musical-Klasse besuchen, ist das Schulgeld ermäßigt. Über Details dazu informiert Sie die Musikschulleitung.
  • Das Schulgeld wird 2x jährlich mittels Zahlschein eingehoben und ist jeweils bis zum 31.10., bzw. bis zum 31.3. zu bezahlen.
Schulgeldtarife >>
 
  • Ein Fernbleiben des Schülers/der Schülerin vom Unterricht entbindet NICHT von der Verpflichtung zur Schulgeldzahlung - Unterrichtsstunden, die von Seiten des Schülers/der Schülerin versäumt oder später besucht werden, entfallen und können nicht nachgeholt werden.
  • In den Schulferien, Hauptferien und/oder an Feiertagen findet kein Unterricht statt.
  • Für manche Unterrichtsfächer sind Leihinstrumente vorhanden, die regelmäßig gewartet werden. Diese kann man sich für die Dauer von maximal 2 Schuljahren (4 Semester) in Absprache mit der Direktion ausleihen. Die Leihgebühr für schuleigene Instrumente beträgt €45.- für ein Semester - die Instrumente und das Zubehör werden mittels Unterzeichnung eines Pfandscheins entliehen.
  • Veröffentlichungen von Bild-, Ton- und Filmmaterial diverser Musikschulveranstaltungen durch Dritte sind nur nach Genehmigung durch die Direktion gestattet.
  • Ansuchen und Beschwerden hinsichtlich des Unterrichts sind ausnahmslos dem Schulleiter vorzutragen.
  • Schulnachrichten werden generell nur zum Schulschluss ausgestellt.

Diese Bestimmungen gelten für die Dauer des Schuljahres 2023/24 und treten mit der Aufnahme in die Musikschule in Kraft.

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